Montag, Februar 12, 2007

Nicht verzagen den Nachbarn fragen....

Zufällig hörte ich heute auf dem Nachhauseweg die voralbergischen Lokalnachrichten. Daraufhin konnte ich mir ein lautes Lachen nicht verkneifen. Nein es ging nicht um die Bilanz der österreichischen Herren-Skinationalmannschaft in Schweden, sondern um das grosse Thema Heiraten.

Ein 34-jähriger libanesicher Student, wollte gerne eine dauerhafte Aufenthaltsbewillung, in unserem schönen Nachbarland, erhalten. Leider geht das für Bürger dieser Länder ja bekanntlich nicht so einfach. Was tun? Guter Rat ist teuer. So entschloss sich der Mann eine 22-jährige Kellnerin, aus dem Voralberg, zur Frau zu nehmen. Es ging aber hierbei wahrscheinlich nicht um Liebe, denn die junge Österreicherin hatte Geldproblem, und der Libanese bot ihr einen grosszügigen finanziellen Obolus für ihren Heiratsdienst an.

Soweit so gut und auf diese Art schon tausendmal praktiziert worden. Nun passierte es allerdings, dass der "Ehemann"der jungen Dame nur einen geringen Geldbetrag zahlen wollte, viel niedriger als jener der zuvor ausgemacht wurde. Die "Ehefrau" daraufhin sehr erbost, zog vor Gericht und zeigte sich selber wegen der "Scheinehe" an. Pech für den Libanesen, für seine Aufenthaltsbewillung sah es nicht mehr so vorteilhaft aus.

Der angebliche"Schein-Ehemann" lässt sich von den österreichischen Gesetzen allerdings nicht unterkriegen und beharrt darauf, dass die Ehe vollzogen wurde (a.d.R. also auch sexuell ) und somit die Ehe gültig sei. Die Österreicherin ihrerseits behauptet: "Man habe zwar im selben Bett geschlafen, aber nicht mal miteinander gekuschelt."
Verzwickte Angelegenheit, wem soll man Glauben schenken? Die Richter befinden sich in der Zwickmühle. Nun zieht der clevere Libanese einen entscheidenden Trumpf aus dem Ärmel. "Der Nachbar sei beim Liebesspiel dabeigewesen!" meint der Angeklagte. "Der Nachbar!" der Richter ist verduzt und fragt: "Ja, war denn der im Zimmer mit dabei?" Die Anwort des Mannes, mag verblüffen: "Nein, im Zimmer war er nicht dabei, er hat uns aber von seiner Wohnung aus gehört!"

Ich bin gespannt wie es weitergeht? Wird dieser Fall dereinst als Präsedenz Fall in die Justiz-Geschiche eingehen? Können zukünftig, betrogene Ehefrauen mit der Aussage "Nein, gesehen hab ich den Hermann nicht, aber eindeutig gehört!" eine Mords-Scheidungsabfindung kassieren.
Man wird sehen....

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